Allgemeine Geschäftsbedingungen der K3 Coaching GmbH
§1 Geschäftsverhältnis
Das vertragliche Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und der K3 Coaching GmbH kommt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. eines Beratungsauftrags zustande. Dieser wird dem Kunden zugeschickt und muss spätestens 1 Woche nach Reservierung des Beratungstermins unterschrieben der K3 Coaching GmbH, Kugelbergstr.12, 36145 Hofbieber zurück gesandt werden.
§2 Stornierungen
Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
Tritt der Kunde nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. des Beratungsauftrages innerhalb von drei Tagen vor dem verbindlichen Beratungstermin von diesem zurück, werden 75% der ursprünglichen Kosten fällig. Davon unberührt bleibt selbstverständlich der unvorhergesehene Eintritt einer Erkrankung (durch ärztliches Attest nachzuweisen).
Sollte ein Trainings- bzw. Beratungstermin durch die K3 Coaching GmbH nicht eingehalten werden können, hat der Kunde ein Anrecht auf einen gemeinsam festzulegenden Alternativtermin.
Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge können bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis 15 Kalendertage vor dem Termin stellt Die K3 Coaching GmbH den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Der Vertragspartner kann einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei einer Absage kürzer als 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei einer Absage kürzer als 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet die K3 Coaching GmbH 75% , bei einer Absage kürzer als 48h oder bei Nichterscheinen wird die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen berechnet.
Abweichend davon gelten bei Stornierungen von firmeninternen Coaching-Terminen folgende Regelungen:
Stornogebühren werden bei einer Absage des Termins innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin erhoben. Sie betragen 30% des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit, der verbleibende Anteil wird mit dem Folgetermin verrechnet. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit berechnet.
Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels oder Coaching-Raums, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
§3 Zahlungsbedingungen
Der Preis für die Beratung richtet sich nach dem nötigen Beratungsaufwand und wird mittels der Auftragsbestätigung bzw. mittels des Beratungsauftrags explizit aufgeführt. Folgekosten für den Kunden entstehen lediglich dann, wenn dieser eine über die Beratung hinausgehende Beratungsleistung (Teilnahme an Workshops, Buchung von Coachingmaßnahmen) wünscht. Eventuelle Rabatt-Aktionen werden mit dem grundlegenden Angebotspreis verrechnet.
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Erfolgt 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Empfänger kein Zahlungseingang auf dem in der Rechnung ausgewiesenen Konto, ist die K3 Coaching GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8% p.a. über dem zurzeit geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Die Gutachtenerstellung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Das Honorar richtet sich nach Art und Aufwand der Beratung, welche ebenfalls im Beratungsauftrag festgelegt ist. Beratungsergebnisse, die nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen, berechtigen diesen nicht dazu, das Honorar der Beratung zu mindern.
Ratenzahlungen können in ganz besonderen Ausnahmefällen (soziale Härtefälle) vereinbart werden. Die genauen Termine für die Bezahlung der einzelnen Raten werden vertraglich festgelegt.
§4 Datenschutz
Über die Ergebnisse der Untersuchung sowie der Inhalte des Gutachtens wird Vertraulichkeit vereinbart.
Soll außer dem Beratenden noch eine weitere Person Zugang zu den Ergebnissen erhalten (Personalabteilung des Arbeitgebers, der Arbeitgeber selbst…), ist der zu Beratende im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen und hat seine Einwilligung hierüber schriftlich zu erklären.
Der Kunde überlässt der K3 Coaching GmbH auf freiwilliger Basis persönliche Unterlagen (Zeugnisse etc.) zur besseren Planung der Beratung zur Einsicht. Diese sollten im Voraus – am besten zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag – an die K3 Coaching GmbH geschickt werden.
Der Kunde erhält die persönlichen Unterlagen spätestens am Tag der Beratung zurück.
Über die Inhalte dieser überlassenden Dokumente ist ebenfalls Vertraulichkeit vereinbart.
Es werden keine Abzüge dieser Unterlagen seitens der K3 Coaching GmbH erstellt bzw. diese werden nach Beendigung der Beratung vernichtet.
Das Gutachten ist am Ende des Beratungsprozesses Eigentum des Auftraggebers.
§5 Urheberrecht
Mit der Erteilung eines Beratungsauftrags, mit der Anmeldung zu einem Seminar oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer zur Beachtung der folgenden Punkte:
Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§6 Haftung
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die K3 Coaching GmbH keine Haftung.
Die K3 Coaching GmbH haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmern oder Vertretern des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die K3 Coaching GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
Die K3 Coaching GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen auf Seiten des Auftraggebers und seiner Mitglieder ergeben.
§7 Allgemein
Die AGB werden ab 12.02.2013 jedem Vertrag beigefügt. Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. des Beratungsvertrags ab dem 01.01.2013 erklärt sich der Kunde automatisch auch mit den AGB einverstanden. In Ausnahmefällen können individuelle Vertragsabsprachen getroffen werden, die von den AGB abweichen.
Diese AGB behalten ihre Gültigkeit so lange, bis neue AGB erlassen werden. Für die Gültigkeit der AGB ist der Tag der Vertragsunterzeichnung entscheidend.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Fulda.
§9 Salvatorische Klausel
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Künzell, 01.11.2018